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Prozess-Finanzierung

Ohne Kostenrisiko prozessieren

Für Zahlungsklagen ab 50.000,00 € vermittle ich Ihnen einen Prozessfinanzierer.

Ihr Vorteil:
Ohne Kostenrisko führen Sie den Rechtsstreit, da der Prozessfinanzierer bei einer Klagabweisung alle Kosten übernimmt. Sie müssen lediglich eine 10/10 Rechtsanwaltsgebühr aus dem Gegenstandswert für die Anfertigung einer Klageschrift bezahlen, welche der Prozessfinanzierer zur Prüfung der Übernahme benötigt.

Ihr Nachteil:
Bei einem Obsiegen verlangt der Prozessfinanzierer einen Teil der erstrittenen Klagsumme, je nach Prozessfinanzier und Gegenstandswert von 10 bis 40 Prozent.

Bei Interesse berate ich Sie gerne vorab kostenfrei.

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