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Sie haben Ihren Lebenspartner gefunden und beabsichtigen mit ihm eine Ehe einzugehen.
Ihnen sind die gesetzlichen Folgen nicht hinreichend bekannt?
Soll ein Ehevertrag abgeschlossen werden?

Ihre Ehe ist gescheitert und sie beabsichtigen sich scheiden zu lassen.
Ihnen ist nicht bekannt, ob für die Ehescheidung die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ausreicht?
Ihnen sind die Unterhaltsansprüche nicht bekannt?
Sie wollen wissen, ob Sie einen Zugewinnausgleichsanspruch haben, usw.


Meine Leistung

Das Familienrecht ist äußerst komplex und einer ständigen Änderung unterworfen. Oft führt eine Ehescheidung zum finanziellen Ruin beider Parteien. Dies muß nicht sein. Lassen Sie sich von mir beraten, vor - während - nach der Ehe.

Ich bin Ihnen behilflich bei Abschluss eines

- Ehevertrages
- Scheidungsfolgenvertrages
- Auseinandersetzungsvertrages, usw.

Zur Durchführung des Versorgungsausgleiches finden Sie unter -Informationen -Formulare einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches.



Informationen

Im Ehefalle

helfe ich Ihnen Ihre Ansprüche als

Ehegatte
Unterhaltsberechtigter
Versorgungsausgleichsberechtigter
Zugewinnsausgleichsberechtigter

durchzusetzen.

Vielen Ehepartner habe ich in meiner langjährigen Berufsausübung zu Ihrem finanziellen Ausgleich verholfen.

Ich übernehme Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Ihrer Ehesache.


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Rechtsanwalt Dipl. Betriebswirt (FH) Bankkaufmann Wolfgang Schiebel Stuttgart - Rottenburg - Bondorf